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Umgerechnet in € pro Kopf bedeutet dies eine Belastung pro Einwohner in Höhe von 360,50 €. Im Vergleich mit den anderen Bundesländer liegen die rheinland-pfälzischen Kreise damit trotz vergleichbarer Aufgabenstrukturen an der unrühmlichen Spitze, gefolgt von Sachsen-Anhalt (162,36 €) und Mecklenburg-Vorpommern (93,48 €). Die Kassenkredite entsprechen den Überziehungskrediten im privaten Bereich.
Dazu der Vorsitzende des Landkreistages Rheinland-Pfalz Landrat Günther Schartz: „Diese Zahlen verdeutlichen unverändert das erschreckende Ausmaß der jahrzehntelangen Unterfinanzierung der rheinland-pfälzischen Kreise und der Kommunen insgesamt, durch das Land. Daher hatte der Verfassungsgerichtshof den Kommunalen Finanzausgleich des Landes 2012 und 2020 als verfassungswidrig verworfen. Im Zuge der vom höchsten Gericht des Landes angeordneten Neuregelung des Finanzausgleichs ist das Land in der Pflicht, ein schnelles und umfassendes kommunales Entschuldungsprogramm auf den Tisch zu legen. Ohne Entschuldung wird eine Reform der Kommunalfinanzen ihre Ziele nicht erreichen können.
In 2020 hat sich der Kassenkreditbestand der rheinland-pfälzischen Kreise um im Bundesvergleich unterdurchschnittliche 9,3 % oder über 111 Mio. € reduziert. Dies ist u. a. darauf zurück zu führen, dass die Kreise, aufgrund des nachlaufenden Zeitraums bei der Berechnung der Kreisumlage, die finanziellen Folgen der Pandemie erst in diesem Jahr bzw. 2022 in voller Wucht treffen werden. Denn die Kreisumlage 2020 hat die kommunale Einnahmeentwicklung vor Ausbruch der Pandemie vom 4. Quartal 2018 bis zum 3. Quartal 2019, zugrunde gelegt.
Quelle: Landkreistag Rheinland-Pfalz