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Als Sinziger Unternehmer liegt mir die Entwicklung unserer Stadt und der Region am Herzen. Mit vielfältigem Engagement unterstütze ich Sinziger Vereine und Interessensgruppen. Ein besonderer Schwerpunkt stellt dabei die Aktivgemeinschaft WIR SIND SINZIG – Gewerbe & Touristik dar. Als Vorsitzender von 2003 bis 2012 sowie erneut seit 2018 haben die von mir initiierten und organisierten Veranstaltungen und vielfältigen Aktivitäten die Außendarstellung von Sinzig mit geprägt. Sei es die Sinziger Profi -Radrennen, das Open-Air-Konzert der Big-Band der Bundeswehr oder der Sinziger Sternenzauber.
Dabei stand und steht für mich auch die interkommunale Zusammenarbeit der Rheinstädte Bad Breisig, Sinzig und Remagen im Fokus. Gemeinsam mehr erreichen lautet das Motto des von mir mit initiierten Vereins Rhein-Meile aktiv.
Ebenso wichtig ist mir das Engagement für die schwächsten unserer Gesellschaft: den krebskranken und hilfsbedürftigen Kindern. Seit über 15 Jahren unterstütze ich die VOR-TOUR der Hoffnung bei der Durchführung der größten privat organisierten Benefiz-Radtour in Rheinland Pfalz.
Durch die Gesetzgebung werden die Kommunalen Haushalte immer stärker belastet, sodass Gestaltungsmöglichkeiten zur Weiterentwicklung unserer Orte mittlerweile kaum bzw. nur noch durch Kreditaufnahmen möglich sind.
So wichtig das neue KiTa-Gesetz für junge Familien, insbesondere für berufstätige Mütter ist, so hat das Land als Gesetzgeber auch dafür Sorge zu tragen, dass den Kommunen hierfür die erforderlichen finanziellen Mittel bereitgestellt werden.
2020 ist es auf Initiative der Kreis FWG gelungen, dass unsere Kommunen für Neubaumaßnahmen von Kindertagesstätten vom Kreis Ahrweiler einen höheren Zuschuss erhalten.
Gleiches gilt für die Ausstattung der ehrenamtlichen Hilfsdienste wie die Freiwilligen Feuerwehren. Diese leisten einen unschätzbaren Einsatz für Menschen, Tiere und Werte in der Not. Auch hier wird durch die Gesetzgebung die Anforderung an die Kommunen stetig weiter nach oben geschraubt, ohne hierfür den finanziellen Ausgleich zu bieten.
Unsere Kommunen und die politischen Gremien werden daher zunehmend zum Mangelverwalter anstatt eine zukunfts- und bedarfsorientierte Gestaltung entsprechend den Bedürfnissen der Menschen vor Ort betreiben zu können.
Das Urteil des Verfassungsgerichtshofes Rheinland-Pfalz (VGH) vom 16.12.2020 hat erneut bestätigt, dasss das Land unseren Kommunen zu wenig Geld gibt zur Erfüllung der gestellten Aufgaben.