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Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz (VGH) hat entschieden, dass der aktuell bestehende kommunale Finanzausgleich verfassungswidrig ist. Die Finanzausstattung der Kommunen orientiere sich seit Jahren nicht am konkreten Bedarf der Kommunen.
Zuletzt hatte der VGH 2012 eine seit 2007 bestehende Unvereinbarkeit des Kommunalen Finanzausgleichs mit der Landesverfassung festgestellt. Die Neufassung 2014 sollte diese Unvereinbarkeit beseitigen – wie der VGH nunmehr entschieden hat, ohne Erfolg. Das Land agiert damit im Bereich der kommunalen Finanzausstattung seit 2007, also über seit einem Jahrzehnt, nicht mehr auf dem Boden der Landesverfassung.
Die dadurch eingetretenen Folgen sind verheerend. So lastet auf den rheinland-pfälzischen Kommunen die im Bundesvergleich zweithöchste Schuldenlast. Es besteht erheblicher Investitionsstau im Umfang von 2 Mrd. €, allein an kommunalen Straßen und Brücken, so der Rechnungshof in seinem Kommunalbericht 2020. Die kommunale Selbstverwaltung wird damit immer weiter ausgehöhlt, statt Agieren zugunsten des Wohls der Bürgerinnen und Bürger verbleibt Mangelverwaltung. Dies stellt zugleich das kommunale Ehrenamt als Basis und Wurzel unseres Gemeinwesens in Frage.
Im Anschluss an die Urteilsverkündung fordern die kommunalen Spitzenverbände des Landes Rheinland-Pfalz in einer gemeinsamen Mitteilung eine bessere Finanzausstattung der Kommunen, um „eine Fortsetzung der Verfassungswidrigkeit zu vermeiden“. Bereits für das Jahr 2021 müsse der Kommunale Finanzausgleich um 400 Millionen Euro aufgestockt werden, ggf. in einem ersten Nachtragshaushalt zu Beginn des Jahres, um eine Fortsetzung der Verfassungswidrigkeit zu vermeiden.
Die notwendige Neuregelung des Kommunalen Finanzausgleichs kann nur in Einvernehmen mit den Kommunen erfolgen. Die kommunalen Spitzenverbände erwarten unverzüglich ein Konzept zur Entschuldung der kommunalen Gebietskörperschaften in Rheinland-Pfalz. Die Folgen von 13 Jahren Verfassungswidrigkeit sind zu beseitigen.
Davon unabhängig wird die kommunale Seite prüfen, ob mehr als dreizehn Jahre Verfassungswidrigkeit zu Schadenersatz- oder Folgenbeseitigungs-Ansprüchen der Kommunen bestehen. Schließlich sei die Landesregierung an die bereits im Jahr 2012 angemahnte Entlastung der stark verschuldeten Kommunen zu erinnern: Das Land müsse daher ein Entschuldungskonzept für die Kommunen vorlegen, damit diese in die Lage versetzt werden, diese Kassenkredite abzubauen und so dauerhaft zu einem Haushaltsausgleich finden. Die Kommunalverbände fordern außerdem eine Einbeziehung in die Arbeit an dem neuen Finanzausgleich.
„Der kommunale Finanzausgleich ist eines der zentralen Themen im Wahlprogramm der Freie Wähler“, so Landtagskandidat Reiner Friedsam. Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz müsse daher bereits in 2021 für eine spürbare Entlastung der Kommunen sorgen. Daher stehe das Thema gesunde Finanzen für Rheinland-Pfalz an erster Stelle im Wahlprogramm.
Darin fordern wir FREIE WÄHLER: