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Angesicht der erneuten Verlängerung des Lockdown fordern Landtagskandidat Reiner Friedsam sowie Spitzenkandidat Joachim Streit (FREIEN WÄHLER) eine klare Regie zur Wiedereröffnung von Geschäften. Drei Dinge sind den FREIEN WÄHLERN wichtig: Gesundheit des Einzelnen – Stabilität des Gesundheitssystems – Erholung der von Corona betroffenen Wirtschaft. Angesicht der von Bund und Ländern beschlossenen Lockdown-Verlängerungen sind viele Einzelhändler entsetzt. Auch die Wirtschaftsverbände beklagen fehlende Perspektiven. „Der jetzt plötzlich als Maßstab festgesetzte Index 35 ist nicht nachzuvollziehen“ so Dirk Sauer, Inhaber des seit 50 Jahren geführten Geschäftes Spielwaren Sauer in Sinzig. „Letztes Jahr mußten wir bereits mit unserem Oster- und Weihnachtsgeschäft ein Opfer zum Schutz des Gesundheitswesens bringen. Mittlerweile sieht es so, dass auch in 2021 uns das Ostergeschäft wieder platt gemacht wird.“
Bisher haben wir es geschafft, Bergamo-Verhältnisse von Rheinland-Pfalz abzuwenden. Bis Sonntag sind über 200.000 Impfungen durchgeführt worden, davon über 50.000 Zweitimpfungen. Es ist absehbar, dass die gefährdetste Gruppe, Betagte in Altenheimen, zum zweiten Mal geimpft ist, ebenso die dort Beschäftigten sowie Pflegedienste. Jetzt ist es an der Zeit, auch wieder Geschäfte zu öffnen. Allerdings unter Schutzmaßnahmen. Hygienekonzepte, Abstandsgebot sowie FFP2-Maske sind Pflicht.
Spitzenkandidat der FREIEN WÄHLER Joachim Streit: „Wenn in München die dichtgedrängte U-Bahn mit FFP2-Maske bestiegen werden darf, wir bei Lebensmittelgeschäften uns an der Frischetheke ohne Mindestabstand Obst und Gemüse aussuchen oder bei Aldi Textilien kaufen, dann ist es auch keine Gefahr, neben Friseure auch die Textilgeschäfte, Frisöre, Dienstleister, Modehäuser, Einzelhandel und der übrigen Fachhandel wieder zu öffnen. Natürlich mit FFP2-Masken. Bei Verkaufsräumen gilt – anders als im ÖPNV – auch eine Beschränkung der Personen pro Quadratmeter. Landtagskandidat Reiner Friedsam: „Mit der FFP2-Maske ist die Gesundheit des Einzelnen geschützt und die Stabilität des Gesundheitssystems nicht gefährdet. “
Auch Museen sollten wieder öffnen. Es sei nicht erklärbar, warum Gottesdienste möglich sind, Museen aber weiter geschlossen sein müssen. Auch Tierparks sollten wieder Besucher einlassen. Deren Schließung ist aus meiner Sicht ohnehin rechtswidrig. Denn an der frischen Luft kann man allenfalls über eine Besucherlenkung und –begrenzung sprechen, aber doch nicht von einer Schließung. Wir schließen ja auch nicht den Wald.“ Stephan Wefelscheid, Landesvorsitzender der FREIEN WÄHLER: „Seit fast einem Jahr regieren Kanzlerin, Bundesgesundheitsminister und die Ministerpräsidenten Deutschland mit Verordnungen ohne parlamentarischen Beschluss.“ Heribert Prantl, der ehemalige Ressortleiter der Süddeutschen, formuliert zu diesen Eingriffen: „Das Grundgesetz steht nicht unter Pandemie-Vorbehalt. Ich hoffe, dass die Gesellschaft aufwacht!“
Die Parlamente müssen jetzt die Entscheidung zur Wiedereröffnung des Handels und der anderen Geschäfte, sowie des gesamten Hotel- und Gaststättenbereiches, fällen. Selbst wer nicht für die sofortige Öffnung stimmt, soll festlegen, welches Geschäft bei welchen Schutzmaßnahmen geöffnet werden kann. Joachim Streit: „Der Inzidenzwert von 50 ist längst überholt. Wir beherrschen auch Lagen über Werten von 200. Es ist alles eine Frage des Schutzes der vulnerablen Gruppen, der in Deutschland besteht, letztlich durch die Impfungen, und der Menge an Personal in den Gesundheitsämtern zur Kontaktnachverfolgung. Und nochmal, mit FFP2-Masken sehen wir kein Problem.“ Wefelscheid: „Deutschland vernichtet gerade seinen Klein- und Mittelstand. Erst gibt man keine Hilfen, dann Hilfen, die nur zu 10% abgerufen werden.“
Bereits im Juli 2020 hatte Joachim Streit nach dem ersten Lockdown eine Petition ins Leben gerufen zur Entschädigung der von Corona betroffenen Selbstständigen: Entschädigungsgesetz für Corona betroffene Selbstständige – Online-Petition (openpetition.de)
Joachim Streit: „Mir ist es ernst mit der Entschädigung und die muss auch den Unternehmerlohn enthalten.“