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Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat erneut in einem von den GRÜNEN geführten Ministerium die Stellenbesetzung als rechtswidrig gerügt, berichtet die Rhein-Zeitung. Dies wirft deutliche Fragen auf zur GRÜNEN-Spitzenkandidatin Anne Spiegel zum Wahlkampfauftakt und ihrem erst kürzlich erfolgten Einzug ins Umweltministerium. Kaum hat sie dei Doppelfunktion der über eine umfangreiche Besetzungsaffäre gestolperte Ex-Umweltministerin Ulrike Höfken (GRÜNE) übernommen, wird auch in ihrem bisherigen Ministerium ein Skandal vor dem OVG offenkundig. In dem Urteil ist die Rede von einem „erheblichen und offenkundigen Mangel“. Der OVG-Beschluss gibt mehr Einblicke in die Personalführung von Anne Spiegel, was ihr kaum im Hinblick auf die am 14. März stattfindende Landtagswahl gefallen wird. Anne Spiegel hatte erhebliche Anstrengungen unternommen, um ihre Favoritin aus der Verbraucherzentrale eine Referentenstelle in ihrem Ministerium zu zu schanzen.
Im Verlauf der Verhandlung stellten sich weitere erhebliche Formfehler heraus. Das OVG stellte dazu fest „Die Auswahlentscheidung leidet unter einem erheblichen und offenkundigen Mangel.“ Für die Personalbesetzung wurden von Ministerin Spiegel teilweise erhebliche Kostenaufwendungen verursacht, um beispielsweise ein Zwischenzeugnis ihrer, als Tarifangestellte bevorzugten Favoritin, gegenüber einer sich ebenfalls auf die Stelle beworbenen Beamtin aufzuwerten. Dieser Anwaltsdienst ließ sich das Ministerium ungefähr 22.000 Euro“ kosten, wie es auf Anfrage in der Rhein-Zeitung heißt. Die CDU fragt sich, ob Spiegel die Richtige sei, um die rechtswidrige Beförderungspraxis im Umweltministrium in den Griff zu bekommen. Die FREIEN WÄHLER Rheinland-Pfalz fordern wegen erneuter Ämterpatronage den Rücktritt von Anne Spiegel.
Gerade die GRÜNEN, die in vielen politischen und gesellschaftlichen Bereichen sich als die Saubermänner- und Frauen herausstellen, erweisen sich bei der Landesregierung als diejenigen mit erheblichem Dreck am Stecken.