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Aktuelles über den Landtagskandidaten Reiner Friedsam

Aktuelles

Finanzierung der Kommunen muß neu geregelt werden – Verhandlung vor dem VGH

Der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof (VGH) beanstandet die Methodik der Landesregierung.

„Kommunen entlasten“ ist eines der zentralen Themen der Freie Wähler Rheinland Pfalz. Die aktuell anstehenden Haushaltsberatungen für 2021 in der Verbandsgemeinde Bad Breisig, Verbandsgemeinde Brohltal sowie den Städten Remagen und Sinzig werden geprägt durch stetig zunehmende Pflichtaufgaben wie z.B. die Bereitstellung der Kitaplätze für Kinder ab dem 1. Lebensjahr. „Dort wo für die Menschen in Kitas, Schulen, Straßen und ÖPNV investiert wird, müssen auch die Steuereinnahmen hinfließen“ lautet daher auch die Forderung von Joachim Streit, Spitzenkandidat der Freien Wähler und Landrat: „Seit zwei Jahrzehnten gibt das Land den Kommunen nicht ausreichend Geld, damit die Pflichtaufgaben erfüllt werden können“.  Bereits 2012 hatte der VGH das Land dahingehend gerügt. Dabei hätte nach der Einführung des Entschuldungsfonds feststellen müssen, dass die Liquiditätskredite der Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz immer weiter anwachsen. „Dort wo für die Menschen investiert wird, sei es in Kindertagesstätten, Schulen oder Straßen, müssen ausreichend Steuergelder vom Land bereitgestellt werden“ so Direktkandidat Reiner Friedsam

„Es wird Zeit, dass die Gelder wieder dahin fließen, wo sie herkommen, in die Wohnorte der Steuerzahler.“ lautet die Forderung der Freien Wähler. Daher steht auf dem Wahlprogramm der Freien Wähler Rheinland-Pfalz für die Landtagswahl auch ein neuer Finanzausgleich.

 

Gericht weist auf unzureichende Art der Berechnung hin

Der Vorsitzende Richter des VGH wies in der mündlichen Verhandlung darauf hin, dass es in den Augen des Gerichts nicht nur um die reine Höhe der Zuschüsse geht, sondern auch um die Art der Berechnung. So würden aktuell die tatsächlich anfallenden Kosten in den Kommunen gar nicht genau berechnet. Dieses System könnte generell ungeeignet sein. Ein endgültiges Urteil soll am 16. Dezember fallen. Von einer möglichen kompletten Neuregelung könnten viele hoch verschuldete Kommunen in Rheinland-Pfalz profitieren. 2012 hatte sich das der VGH schon einmal mit dem Finanzierungsmodell des Landes für die Kommunen beschäftigt. Anlass waren auch damals die Klagen von Kommunen, die der Auffassung waren, dass das Land den Städten, Kreisen und Gemeinden insgesamt zu wenig Geld gebe. Das Gericht erklärte damals das Finanzierungsmodell für verfassungswidrig. Das hatte zur Folge, dass das Land den Kommunen ab 2014 mehr Geld geben musste. „Die Praxis jedoch zeigt, dass das immer noch zu wenig ist, da die Pflichtaufgaben seitdem immer weiter steigen, wie beispielsweise der gesetzliche Anspruch auf einen KiTaplatz bereits für einjährige Kinder“ stellt Reiner Friedsam klar.