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Auf die Besetzungsrüge des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) für die Integrationsministerin und Spitzenkandidatin der GRÜNEN für die Landtagswahl 2021, folgt jetzt Kritik von Steuerverschwendung, berichtet die Rhein-Zeitung in der Ausgabe vom 09.01.2021. Denn das Ministerium hatte eine Anwaltskanzlei eingeschaltet. „Die Kosten beziffern sich bislang auf ungefähr 22.000 Euro„, so das Ministerium. Als Erklärung dazu heißt, es habe sich um eine rechtlich sehr komplexe Materie gehandelt. Für den Leistungsvergleich der von Ministerin Spiegel favorisierten Tarifangestellten und der erfolgreichen Beamtin fehle Erfahrung. Zudem wurde die Angestellte offenbar von der GRÜNEN Ministerin bereits seit März 2020 auf einer Projektstelle „geparkt“.
Üblicherweise lassen sich Ministerien nur sehr selten durch externe Anwälte vertreten. In solchen Fällen übernähmen dies die hauseigene Juristen. Scharfe Kritik gab es nach dem Bekanntwerden durch René Quante, Geschäftsführer des Steuerzahlerbundes. Er stellte die Frage, ob es im Ministerium keine bewanderten Juristen gebe, oder dort „auch die falschen Leute auf dem Posten“ sitzen. Nach dem Beförderungsskandal im Umweltministerium sollte Anne Spiegel eigentlich den „Beförderungssumpf im grünen Umweltministerium trockenlegen“. Spiegel hatte erst vor wenigen Tagen das Umweltministerium übernommen, nachdem Vorgängerin Ulrike Höfken – ebenfalls GRÜNE – gehen musste. Ihr hatte das OVG „Beförderung nach Gutsherrenart“ und Willkür bescheinigt.
So wie die GRÜNEN Fraktion auf kommunaler Ebene Anfang Dezember medienwirksam „die Stunde der Wahrheit“ bezüglich der Haushaltsplanung propagierte, trifft dies im besonderen Maße sehr deutlich auf die GRÜNE Landespolitik zu!
Das Bekanntwerden der Details findet völliges Unverständnis bei den Bürgerinnen und Bürgern in Rheinland-Pfalz. Daher fordern die FREIEN WÄHLER, wie bereits bei der GRÜNEN Vorgängerin Höfgen, hier klare Konsequenzen von Anne Spiegel.